Am 25. Juni 2021 findet der Wettkampf "Schnellster Glattaler" in Wallisellen statt. Dort kannst du mit deinen Kolleginnen und Kollegen um die Wette rennen. Umso schneller Du bist, desto grösser sind deine Chancen unter die Besten zu kommen und Dich für das Kantonalfinale oder sogar für das Schweizerfinale zu qualifizieren. Denn die besten Sechs jeder Kategorie dürfen sich beim Kantonalfinale gegen die Besten aus dem ganzen Kanton messen.
Ausschreibung
Sponsoren | ![]() ![]() |
Datum | 25.06.2021 |
Zeit | 17.00 bis ca. 21 Uhr (prov.) |
Ort | Sportzentrum Wallisellen, Zielackerstrasse 26, 8304 Wallisellen |
Veranstalter | SSC Athletics |
Durchführung | Gemäss Swiss Athletics Sprint |
Parkplätze | Es stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Es wird gebeten, auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu verzichten und zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto anzureisen. |
Startberechtigung | Alle Mädchen und Jungen im Alter von 15 Jahren und Jünger (JG 2006 bis 2015) sind teilnahmeberechtigt. Die Starts sind lizenzfrei (keine Lizenz erforderlich). |
Teilnehmeranzahl | Der Veranstalter hält sich das Recht vor, die Teilnehmeranzahl zu beschränken, falls die Coronasituation dies verlangt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Es erfolgt keine persönliche E-Mail mit Teilnahmebestätigung. |
Anmeldung | Anmeldung |
Rangliste | |
Meldeschluss | 17.06.2021 23:59 Uhr |
Startgebühr | Es werden keine Startgebühren erhoben. |
Nachmeldung | Nachmeldungen vor Ort sind nicht möglich. |
Startnummernausgabe |
Ausgabe ab 17 Uhr für Kategorien: Ausgabe ab 18:15 Uhr für Kategorien: |
Besammlungsort | Der Aufruf findet 15min vor dem jeweiligen Start im Startbereich statt. |
Versicherung | Der Organisator haftet nicht vor, während und nach dem Wettkampf für Unfälle oder Diebstahl. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer/Innen. |
Zeitplan |
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Wettkampfmodus | Mindestens ein Lauf pro Kategorie. Das Finale findet nur statt, falls mehr als 6 Teilnehmer in der gleichen Kategorie registriert sind. Die 6 schnellsten Knaben oder Mädchen qualifizieren sich für die Finalläufe. |
Kantonalfinale | Die ersten sechs der jeweiligen Kategorie qualifizieren sich für das Kantonalfinale. |
Foto- und Videoaufnahmen |
Die im Zusammenhang mit dem Glattal-Sprint gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche für Werbe- und Pressezwecke verwendet werden. Die Aufnahmen können zusätzlich auf den vereinseigenen Social Media-Kanälen veröffentlicht werden und sind öffentlich einsehbar. Mit der Teilnahme oder dem Besuch am Wettkampf stimmen die Athleten, Betreuer, Helfer und Zuschauer ausdrücklich und vorbehaltslos zu, dass solche Aufnahmen öffentlich publiziert werden können. |
Rangverkündigung | gemäss Zeitplan |
Auskunft |
Emilie Bouzerand, Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. |
Auszeichnung | Platz 1 bis 3 Medaillen |
Festwirtschaft | Es findet keine Festwirtschaft statt. |
Corona-Beauftragte | Emilie Bouzerand, Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. |
Coronaschutzkonzept |
Schutzkonzept COVID-19-Schutzkonzept Wettkampf: Glattal Sprint Wettkampdatum: 25. Juni 2021 Veranstalter: SSC Athletics COVID-Beauftragte: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. Übergeordnete Grundsätze Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind: 1. Nur symptomfrei an den Wettkampf Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an Wettkämpfen teilnehmen. Dies gilt auch für Begleitpersonen und Helfer. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. 2. Abstand halten und Hände waschen Bei der Anreise, beim Eintreten in die Wettkampfanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Coaching, nach dem Wettkampf, bei der Rückreise und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand unbedingt dauernd einzuhalten. Nach dem Wettkampf ist auf das gegenseitige Abklatschen und auf Umarmungen zu verzichten! Wer seine Hände vor und nach dem Wettkampf regelmässig gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. 3. Maske tragen Auf der Wettkampfanlage gilt für alle Anwesenden während des ganzen Wett- kampfes eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind einzig Athleten und Athletin- nen im unmittelbaren Wettkampfeinsatz. In allen Phasen, in denen ein Athllet/Athletin nicht im Einsatz steht, muss eine Maske getragen werden (Wartezeit, Appell, zwischen den Versuchen, ...). 4. Präsenzlisten führen Kontakte zwischen Personen, welche keine Schutzmasken tragen und/oder den Abstand von 1.5m nicht einhalten, müssen auf Aufforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. In einem Wettkampf gemäss diesem Schutzkonzept betrifft dies ausschliesslich die Athletinnen und Athleten. Deshalb führt der Veranstalter für alle Athletinnen undAthleten Präsenzlisten, welche den Corona-Beauftragten in vereinbarter Formzur Verfügung stehen. Ebenso werden auch die Helfer/innen und Betreuer/innen erfasst. 5. Positiver COVID-Fall Sollte eine am Wettkampf anwesende Person im Nachgang positiv getestet werden, ist die zuständige Gesundheitsbehörde durch den Corona-Beauftragten des Wettkampfes zu informieren. Die Behörde bestimmt, welche Personen als Folge davon in Quarantäne müssen. Auf den Wettkampf bezogen können dies nur Personen sein, welche im nahen, nicht durch eine Maske geschützten Kontakt mit der infizierten Person standen (also primär Athletinnen und Athleten der gleichen Disziplin). 6. COVID-Beauftragte Der oben aufgeführte COVID-Beauftragte ist zuständig dafür, dass die in diesem Konzept definierten Massnahmen umgesetzt werden. Spezifische Massnahmen für die Veranstaltung 1. Grundsätze 1.1. Wettkampfanlage Das Schutzkonzept der Anlage wird beachtet. Das Wettkampfgelände wird mit Trassierband ab- gesperrt. Es gibt eine Eingangskontrolle. 1.2. Anzahl Personen auf der Wettkampfanlage Derzeit gibt es von Seiten Bund keine Vorgaben betreffend der Anzahl Teilnehmenden an Wett- kämpfen für Jugendliche bis Jahrgang 2001. Die maximale Anzahl anwesender Personen ist so zu definieren, dass die Einhaltung des Mindestabstandes jederzeit gewährleistet werden kann. Zu beachten ist, dass pro Person 10m2 Fläche zur Verfügung stehen sollten. Am Anlass werden rund 60 jugendliche Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, dazu sind rund 15 Helferinnen und Helfer im Einsatz plus eine limitierte Anzahl Begleitpersonen (Betreuer/innen). Zuschauer sind keine zugelassen. 1.3. Personendaten Von allen Athletinnen und Athleten besitzt das OK alle Kontaktdaten (Namen/Vornamen, Wohnort und Telefonnummer). 1.4. Garderoben, Duschen und Toiletten Die Athleten betreten die Wettkampfanlage bereits in der Sportkleidung. Toiletten können von allen Personengruppen frei genutzt werden, der Abstand ist einzuhalten. 1.5. Verpflegung Es findet keine Verpflegung statt. 1.6. Desinfektionsmittel Bei diversen Schlüsselstellen (Eingang/Ausgang, Toiletten) werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. 2. Personengruppen 2.1. Startberechtigte Athleten Athletinnen und Athleten des Jahrgangs 2005 und jünger sind ohne Einschränkungen startberechtigt. Der Veranstalter stellt sicher, dass keine nicht startberechtigten Athleten am Anlass teilnehmen. 2.2. Betreuungspersonen Es ist eine Betreuungsperson pro Kategorie und Verein/Schule zugelassen. Die Betreuungspersonen müssen das Wettkampfgelände unmittelbar nach Beendigung ihrer Arbeit verlassen. 2.3. Zuschauer und Gäste Es sind keine Zuschauer und Gäste zugelassen. 2.4. Helfer Es sind nur so viele Helfer aufzubieten, wie es für einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes unbedingt braucht. Dies wird hier beachtet. Wir bitten um Verständnis, wenn es entsprechend zu kleineren Einschränkungen und Verzögerungen kommen könnte. 3. Definierte Abläufe 3.1. Betreten und Verlassen der Wettkampfanlage Zugang zur Wettkampfanlage haben nur Personen, die dafür eine Berechtigung haben. Athleten und deren Betreuer betreten die Wettkampfanlage möglichst knapp vor dem Wettkampf und verlassen diese unmittelbar danach wieder. Die Helfer betreten die Anlage unmittelbar vor der Zeit, zu der sie aufgeboten wurden und verlassen die Anlage unmittelbar nach der Beendigung ihres Einsatzes. Allfällige Medienvertreter haben Zugang zur Wettkampfanlage, solange diese geöffnet ist. 3.2. Zeitplan Der Zeitplan ist so gestaltet, dass sich im gesamten Anlagenbereich nie mehr als 300 Personen gleichzeitig aufhalten. Der Zeitplan ist so gestaltet, dass während des Wettkampfes in 2 Gruppen unterteilt ist. Sobald die erste Gruppe an Athletinnen/Athleten beendet ist, findet der Wettkampf der 2. Gruppe statt. Damit kann auf der Anlage der erforderliche Mindestabstand ausser von den Athleten im Wettkampfeinsatz von allen Personen jederzeit eingehalten werden. 3.3. Wettkampf Der Wettkampf erfolgt in den jeweiligen Kategorien. Bei den Läufen tragen die Athleten bis zur Wettkampfvorbereitungszone eine Maske. Die unmittelbare Laufvorbereitung kann ohne Maske absolviert werden. Nach Beenden des Wettkampfes ziehen die Athleten eine Maske an und verlassen die Wettkampfanlage 4. Kommunikation Das Schutzkonzept und die geltenden Massnahmen werden auf der Homepage des Veranstalters veröffentlicht, sowie den Athleten, Betreuungspersonen, Medienvertretern und Helfern per Mail persönlich zugestellt. Während dem Anlass erinnert der Speaker von Zeit zu Zeit an die geltenden Regelungen. 5. Verantwortlichkeit Mit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Leichtathletik-Wettkämpfen verändert. Diese werden in Übereinstimmung mit den von Bund und Kantonen erlassenen Massnahmen und gemäss den Auflagen der jeweiligen Anlagebetreiber durchgeführt. Aufgrund der aktuell geltenden Massnahmen von Bund und Kantonen müssen insbesondere Athleten damit rechnen, sich im Falle einer COVID-19 Infektion eines nahen Kontaktes in Quarantäne begeben zu müssen. Dies gilt im privaten und geschäftlichen Umfeld genauso wie bei Sportveranstaltungen. Das entsprechende Risiko trägt jede Person selber und sie muss für sich abwägen, welchen Risiken sie sich aussetzen kann und will. Der ZTV und der Organisator übernehmen diesbezüglich keinerlei Verantwortung. |